Erwerb, Halten und Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere eigener Beteiligungen an anderen Unternehmen, jeweils im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte. Die Gesellschaft übt keine erlaubnispflichtigen Tätigkeiten aus, insbesondere keine Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) bedürfen.