(1) Der Erwerb, das Halten, das Verwerten und die dauerhafte Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen und Gesellschaften im In- und Ausland sowie die Übernahme der persönlichen Haftung, der Vertretung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften (insbesondere bei Kommanditgesellschaften). (2) Weiterer Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung des eigenen Vermögens sowie der Erwerb, das Halten, die Verwaltung, die Vermietung, Verpachtung und Verwertung von eigenen Immobilien, Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und sonstigen Vermögenswerten. (3) Die Gesellschaft ist berechtigt, beratende, koordinierende und geschäftsführende Dienstleistungen für Tochter- und Beteiligungsgesellschaften sowie im Bereich von IT-Systemen, Blockchain-Infrastrukturen und digitalen Plattformstrukturen zu erbringen. (4) Die Gesellschaft betreibt keine Geschäfte, die einer staatlichen Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG), dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) oder dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) bedürfen. Die Tätigkeit beschränkt sich auf die Verwaltung eigenen Vermögens und die Steuerung der eigenen Unternehmensgruppe (Konzernprivileg).