- Der Erwerb, die Entwicklung, Sanierung, Renovierung, Modernisierung, Aufteilung, Vermietung, Verwaltung, Verwertung und Veräußerung von Immobilien, Grundstücken, Wohnungs- und Teileigentum, grundstücksgleichen Rechten sowie sonstigen immobilienbezogenen Vermögenswerten. - Die Gesellschaft darf alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Hierzu gehören insbesondere die Suche und Prüfung geeigneter Immobilienobjekte, die Vorbereitung und Durchführung von Ankaufsvorgängen, die Projektkalkulation, die Beschaffung von Finanzierungsmitteln, die Planung und Koordination von Sanierungs- und Renovierungsmaßnahmen, die Beauftragung von Architekten, Ingenieuren, Handwerkern, Maklern, Notaren, Steuerberatern und sonstigen Dienstleistern sowie die Vermarktung und Veräußerung von Immobilien oder einzelnen Einheiten. - Die Gesellschaft darf Immobilien vorübergehend oder dauerhaft halten und vermieten, soweit dies wirtschaftlich sinnvoll ist oder der Projektentwicklung dient. Sie darf Grundstücke und Immobilien belasten, Sicherheiten bestellen und Finanzierungsverträge abschließen, soweit dies nach diesem Vertrag und der Geschäftsordnung zulässig ist. - Erlaubnispflichtige Tätigkeiten, insbesondere Tätigkeiten nach 8 34c GewO oder sonstigen gewerbe- oder berufsrechtlichen Vorschriften, werden nur ausgeübt, soweit die hierfür erforderlichen behördlichen Erlaubnisse vorliegen. Die Geschäftsführer haben vor Aufnahme entsprechender Tätigkeiten die Erlaubnispflicht zu prüfen und die erforderlichen Genehmigungen einzuholen.