die Verwaltung des eigenen Vermögens sowie der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie alle Geschäfte, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann sich insbesondere auch an anderen Unternehmen beteiligen, wenn diese einen anderen Unternehmensgegenstand haben, Unternehmen gründen, die Geschäftsführung übernehmen sowie Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und Unternehmensverträge abschließen.