Das Halten und die Verwaltung eigenen Vermögens, im eigenen Namen und für eigene Rechnung, insbesondere der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an in- und ausländischen Gesellschaften und Unternehmen sowie die Übernahme der Stellung als Komplementärin und die Geschäftsführung bei Kommanditgesellschaften. Ausgenommen vom Gegenstand des Unternehmens sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten (z.B. nach § 34c Abs. 1 GewO).