Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen jeder Art und Rechtsform im In- und Ausland sowie von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten. Die Gesellschaft ist berechtigt, Tochter- und Beteiligungsgesellschaften zu gründen, zu erwerben, zu veräußern sowie mit diesem Unternehmen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge abzuschließen ?