Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere die Anlage in Wertpapieren aller Art im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Die Gesellschaft übt keine Tätigkeiten aus, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) bedürfen.