Oberschwabenklinik gGmbH
Unternehmensgegenstand
(1) Die Förderung - des öffentlichen Gesundheitswesens, - der Wohlfahrtspflege, - der Aus- und Fortbildung, - der Forschung und Lehre auf dem Gebiet der Medizin und Pflege. (2) Die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens erfolgt insbesondere durch die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung des Landkreises Ravensburg und des Bodenseekreises vor allem durch ambulante, teil-, voll- und nachstationäre Krankenversorgung mit leistungsfähigen, wirtschaftlich gesicherten Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen sowie die medizinisch zweckmäßige und ausreichende Versorgung der in diesen Krankenhäusern- und Rehabilitationseinrichtungen behandelten Patienten. Zur Förderung des Wohlfahrtswesens kann die Gesellschaft im Rahmen der Vernetzung im Öffentlichen Gesundheitswesen ambulante, teilstationäre und stationäre Angebote aufbauen. Die Förderung der Aus-, Fort- und Weiterbildung erfolgt insbesondere durch die Bereithaltung theoretischer und/oder praktischer Lehrangebote, insbesondere im Bereich der medizinischen Berufe und Pflegeberufe. Darüber hinaus kann die Gesellschaft in sämtlichen Berufen ausbilden, soweit sie dazu über die rechtlichen und fachlichen Voraussetzungen verfügt. Die Förderung der Forschung und Lehre erfolgt insbesondere im Rahmen des Betriebs von Akademischen Lehrkrankenhäusern in Zusammenarbeit mit Hochschulen und Hochschuleinrichtungen. Zu diesem Zweck kann die Gesellschaft gemeinnützige Medizinische Versorgungszentren oder andere zulässige gemeinnützige Einrichtungen der ambulanten Gesundheitsversorgung gründen und betreiben bzw. Kooperationen mit solchen Einrichtungen eingehen. (3) Der Gesellschaftszweck konkretisiert sich auch in der gemeinsamen Grundhaltung, aus der sich das unternehmerische Denken, das Leitbild der Gesellschaft sowie die Handlungsleitlinien für die Arbeit der Mitarbeiter entfalten. Die Gesellschaft beachtet daher bei ihrem Handeln vor allem folgende Grundsätze: - das christliche Menschenbild, - die Unverletzlichkeit der Menschenwürde, - die Ganzheitlichkeit des Menschen als Leib-Seele-Einheit, - den uneingeschränkten Schutz des menschlichen Lebens.