Erwerb, Verwaltung und Verwertung von Immobilien, insbesondere die Sanierung, Modernisierung und der anschließende Verkauf von Immobilien sowie der Handel mit Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und Immobilien aller Art und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, soweit diese gesetzlich zulässig und nicht erlaubnispflichtig sind.