Projektentwicklung, Erwerb, Errichtung, Betrieb, Vermarktung und Veräußerung von Batteriespeicheranlagen (BESS) und sonstigen Anlagen zur Speicherung und Bereitstellung elektrischer Energie nebst zugehöriger Netzanschlüsse und Infrastruktur, Erwerb, Verwaltung und Verwertung der hierfür erforderlichen Grundstücke und Rechte sowie Vermarktung der erzeugten bzw. gespeicherten Leistung und Energie an den Energiemärkten. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten, insbesondere nach KWG und KAGB, sind ausgeschlossen.