1. Der Erwerb, das Halten, die Entwicklung, die Verwaltung und der Verkauf eigener Immobilien und Grundvermögen sowie die Verwaltung und Nutzung von eigenem Kapitalvermögen. 2. Zum Gegenstand des Unternehmens gehören auch alle mit den vorgenannten Tätigkeiten im Zusammenhang stehenden Nebengeschäfte sowie alle Geschäfte, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck zu fördern. 3. Die Gesellschaft ist ferner zur Vornahme aller Geschäfte berechtigt, die der Erreichung des Gesellschaftszwecks dienen und die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der erweiterten Gewerbesteuerkürzung gemäß § 9 Nummer 1 Satz 2 ff. GewStG nicht gefährden. 4. Eine gewerbliche Tätigkeit im Sinne des § 15 Absatz 2 EStG, insbesondere ein gewerblicher Grundstückshandel, ist ausgeschlossen. Die Gesellschaft darf keine Tätigkeiten ausüben, die zur Versagung der erweiterten Gewerbesteuerkürzung führen.