Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten, die Verwaltung, die Entwicklung, die Vermietung, die Verpachtung, die Verwertung und die Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen aller Art im In- und Ausland sowie von Grundstücken, Immobilien, grundstücksgleichen Rechten, Finanzanlagen und sonstigen Vermögenswerten (kein Grundstückshandel). Die Gesellschaft ist berechtigt, Tochtergesellschaften zu gründen, Zweigniederlassungen zu errichten, Beteiligungen zu erwerben, zu halten, zu verwalten und zu veräußern sowie sämtliche Geschäfte und Maßnahmen vorzunehmen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Die Gesellschaft kann Dienstleistungen gegenüber verbundenen Unternehmen erbringen, soweit hierfür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist.