Die Beratung von Arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Menschen zur Heranführung an den Arbeitsmarkt durch ein individuelles Coaching & Kenntnisvermittlung. Schulungen/Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung sowie zur beruflichen Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung gemäß §§ 179 - 181 SGB III. Heranführung an den Ausbildung- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III ?