Die Vermittlung, der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss sowie die Anbahnung und Begleitung von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohn- und Gewerbeimmobilien sowie Wohnungseigentum im In- und Ausland gemäß § 34c Abs. 1 Nr. 1 GewO ?