(1) Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von Schulungen, Beratung von Unternehmen sowie die Erbringung von nicht erlaubnispflichtigen Arbeitsmarktdienstleistungen. (2) Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, sich an an-deren Unternehmen zu beteiligen, solche Unternehmen zu erwerben oder zu pachten sowie alle Geschäfte einzugehen, die geeignet sind, die Betätigung der Gesellschaft im Bereich des Unternehmensgegenstandes zu fördern.