Die Verwaltung eigenen Vermögens; der Erwerb und der Verkauf von Immobilien auf eigene Rechnung; die Erbringung von Beratungs- und Dienstleistungen im Bereich Immobilien über deren gesamten Lebenszyklus, insbesondere Projektentwicklungs-, Transaktions-, Vermietungs-, Bewirtschaftungs-, Repositionierungs- und Verwertungsberatung sowie deren Begleitung. Ausgenommen sind Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz, dem Steuerberatungsgesetz oder dem Kreditwesengesetz bedürfen.