Der Betrieb einer Kraftfahrzeugwerkstatt, insbesondere die Durchführung von Reparaturen, Wartungen, Instandsetzungen, Diagnosearbeiten sowie Serviceleistungen an Kraftfahrzeugen aller Art. Hierzu gehören ferner die Unfallinstandsetzung, Karosserie- und Lackierarbeiten, Reifenservice, Fahrzeugaufbereitung sowie die Durchführung von Prüfungs- und Abnahmearbeiten, soweit diese keiner besonderen Genehmigung bedürfen. Weiterer Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Kraftfahrzeugen, Kfz-Ersatzteilen, Zubehör, Reifen, Schmierstoffen und werkstattbezogenen Produkten aller Art. Das Unternehmen ist ferner berechtigt, Abschlepp-, Bergungs- und Mobilitätsdienstleistungen zu erbringen, Fahrzeuge zu vermieten sowie alle Geschäfte vorzunehmen, die dem Unternehmensgegenstand unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind.