Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere durch Erwerb, Halten, Verwalten und Verwerten bzw. Verkauf von Beteiligungen, Vermögensanlagen und Immobilien aller Art, zudem die Gründung, Führung, Entwicklung und Veräußerung von Unternehmen nebst Abschluss von Unternehmensverträgen, weiter die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei bzw. von Personenhandelsgesellschaften. Die Erbringung von Dienstleistungen für Dritte ist ausgeschlossen.