Betrieb eines Supermarktes, insbesondere der Einzelhandel mit Lebensmitteln aller Art, Molkereiprodukten, Obst und Gemüse, Fleisch- und Wurstwaren sowie Tiefkühlkost. Zum Gegenstand gehört weiterhin der Verkauf von Getränken, Drogerieartikeln, Haushaltswaren, Zeitschriften sowie sonstigen Non-Food-Artikeln des täglichen Bedarfs. Darüber hinaus umfasst der Zweck die Bedienung von Frischetheken (Fleisch, Wurst, Käse, Fisch) und den Betrieb eines angegliederten Backshops, sofern hierfür keine gesonderten behördlichen Genehmigungen erforderlich sind.