Die Verwaltung des eigenen Vermögens, das Eingehen, Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Namen und für eigene Rechnung sowie die Erbringung von Finanzierungs-, Management- und Beratungsleistungen an verbundene Unternehmen, jeweils unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) bedürfen.