Die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich des infrastrukturellen Gebäudemanagements (Facility Services), insbesondere: Gebäude- und Industriereinigung, einschließlich Unterhaltsreinigung, Grundreinigung, Glas- und Fassadenreinigung, Baureinigung sowie Sonder- und Hygienereinigungen, soweit hierfür keine besonderen behördlichen Erlaubnisse erforderlich sind bzw. nach deren Erteilung ?