Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten, Verwalten und Veräußern von Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten sind nicht Gegenstand des Unternehmens.