Förderung der Allgemeinheit auf den Gebieten Religion, Jugend- und Altenhilfe sowie Bildung und Erziehung. Die Förderung auf dem Gebiet der Jugend- und Altenhilfe sowie Bildung und Erziehung soll insbesondere bedürftigen Menschen und hiervon in besonderem Maße Kindern zugute kommen. Außerdem werden mildtätige Zwecke verfolgt durch direkte oder indirekte finanzielle Hilfeleistungen an benachteiligte Kinder (bzw. deren Familien, Pflegern oder Institutionen, z.B. Kinderheimen), an Menschen mit psychologischen oder physiologischen Problemen, sowie an älteren Menschen in Not. Die Förderung der Religion beschränkt sich auf die orthodox christlichen Kirchen.