Die Ausführung von Erdarbeiten, Baggerarbeiten, Abbrucharbeiten, Eisenflechterarbeiten und Trockenbauarbeiten sowie die Vergabe, Koordination und Überwachung weiterer Bauleistungen, insbesondere Rohbau-, Innenausbau-, Ausbau-, Maurer-, Beton- und Stahlbetonarbeiten, durch Nachunternehmer, soweit hierfür keine besondere behördliche Genehmigung erforderlich ist.