Der Betrieb automatisierter Kioske (Automatenkiosk) im 24/7-Selbstbedienungsbetrieb einschließlich des Verkaufs von Bier und Wein mit elektronischer Altersverifikation, die Entwicklung, der Betrieb, die Wartung und die Vermarktung von Software und technischen Systemen für den unbedienten Einzelhandel, einschließlich deren Überlassung an Dritte sowie der Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Getränken, Tabakwaren, Süßwaren, Snacks, Convenience- und Drogerieartikeln, soweit hierfür keine Erlaubnis erforderlich ist.