Der Erwerb, die Gründung, das Halten, die Verwaltung, die Verwertung, die Lizenzierung und die Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen im In- und Ausland, von immateriellen Wirtschaftsgütern sowie von sonstigem eigenem Vermögen, jeweils im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte. Die Gesellschaft kann Unternehmen, an denen sie unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, sowie mit diesen verbundenen Unternehmen Management-, Beratungs- und sonstige betriebswirtschaftliche Dienstleistungen erbringen, ausgenommen Rechts- und Steuerberatung, und ihnen Darlehen und sonstige Finanzierungshilfen gewähren, soweit hierfür keine Erlaubnis erforderlich ist. Tätigkeiten, die einer besonderen behördlichen Erlaubnis bedürfen, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz und dem Kapitalanlagegesetzbuch, werden nicht ausgeübt.