Die Verwaltung eigenen Vermögens (inkl. Immobilien); der Erwerb, das Verwalten und Halten von Beteiligungen anderer Unternehmen und Immobilien im In- und Ausland und die Erbringung von Dienstleistungen für ebendiese Unternehmen sowie alle im Zusammenhang damit stehende Maßnahmen und Handlungen, jeweils unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz, dem Kapitalanlagegesetzbuch oder dem Rechtsdienstleistungsgesetz bedürfen.