(1) Die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin insbesondere an der Neue Energie Cadolzburg GmbH & Co. KG mit Sitz in Cadolzburg ("KG") sowie die Übernahme der Geschäftsführung der KG. (2) Die Gesellschaft ist im Rahmen der Vorgaben der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (BayGO) zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar gefördert werden kann.