Netzwerk Universitätsmedizin NUM GmbH
Unternehmensgegenstand
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke? der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Gegenstand des Unternehmens ist: Förderung und Ermöglichung des bundesweiten standortübergreifenden Zusammenwirkens der deutschen Universitätsklinika und der Medizinischen Fakultäten in nachhaltigen Strukturen, die durch eine enge Verzahnung der medizinischen Forschung und der Krankenversorgung unmittelbare Mehrwerte schaffen und dabei Interdisziplinarität unterstützen. Die Gesellschaft konzentriert sich auf Handlungsfelder, bei denen aus Gründen der Qualität, wegen der Notwendigkeit eines Zugangs zu großen Populationen oder aufgrund der gesamtgesellschaftlichen Relevanz ein bundesweit koordiniertes Handeln einen erheblichen wissenschaftlichen Zusatznutzen verspricht. Steuerung und Koordinierung gemeinsamer Forschungsaktivitäten der Partner mit dem Ziel, Wissenslücken zu schließen, neue Forschungsergebnisse schnell in die klinische Praxis zu transferieren und damit Vorsorge, Diagnose, Therapie und Versorgung nachhaltig zu verbessern (Best Practice Modelle). Integration und Ausbau vorhandener sowie Aufbau und Betrieb neuer Forschungseinheiten und -infrastruktur zur gemeinsamen wissenschaftlichen Nutzung und zur Vorhaltung u. a. für den Fall, dass eine Gesundheitskrise von nationaler Tragweite ein schnelles, konzertiertes Agieren der deutschen Universitätsmedizin erfordert - im Sinne von Pandemic Preparedness. Initiierung, Förderung und Koordinierung internationaler Vernetzung und Kooperationen. Aufbau einer gemeinsamen, auf Wissenschaftskommunikation ausgerichteten Öffentlichkeitsarbeit für medizinisches Fachpersonal, Patienten und die interessierte Öffentlichkeit im Rahmen seiner Aufgaben und Ziele. Zusammenarbeit mit externen wissenschaftlichen Kooperationspartnern mit dem Ziel, vorhandene Strukturen der Gesundheitsforschung möglichst effizient zu nutzen. Die Gesellschaft steht der Gesellschafterin (insbesondere dem für Forschung zuständigen Bundesministerium) im Falle einer Gesundheitskrise oder Fragen der Gesundheitsforschung beratend zur Seite. Die Gesellschaft ist nicht berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten; bei Vorliegen der Zustimmung durch den Aufsichtsrat ist die Gesellschaft berechtigt, sich an anderen Unternehmen gleicher oder verwandter Art zu beteiligen sowie solche Unternehmen zu gründen oder zu erwerben.