Die Erbringung ärztlicher Leistungen, sowie der Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums oder mehrerer Medizinischer Versorgungszentren im Sinne des § 95 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V), in denen angestellte Ärzte und ggf. Vertragsärzte Patienten ärztlich untersuchen, behandeln und damit verbundene Leistungen sowie alle daraus resultierende Folgeleistungen erbringen, insbesondere in der Region Dortmund.