die Verwaltung des eigenen Vermögens, die Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften sowie die Übernahme der persönlichen Haftung bei Kommanditgesellschaften im In- und Ausland sowie die Vornahme aller damit zusammenhängenden Geschäfte und Handlungen, soweit diese den Geschäftszweck oder die Gesellschaft zu fördern geeignet sind.