Die Übernahme von Beteiligungen an und von Geschäftsführerstellungen in anderen Unternehmen, insbesondere die Übernahme der Geschäftsführung und Vertretung der Nenergie GmbH & Co. KG als Komplementärin. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach dem KAGB und dem KWG werden nicht ausgeübt.