Der Erwerb, das Halten und das Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen im In- und Ausland sowie die Leitung von Unternehmen, an denen die Gesellschaft beteiligt ist. Die Gesellschaft kann andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.