Die Verwaltung des eigenen Familienvermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten, das Management und die Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen und Kapitalgesellschaften, von Wertpapieren, Finanzinstrumenten und Derivaten aller Art sowie von Immobilien im eigenen Namen und für eigene Rechnung. Eine Tätigkeit, die eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder der Gewerbeordnung (GewO) erfordert, ist ausgeschlossen.