Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung an anderen Unrernehmen, die Übenahme der Geschäftsführung für andere Unternehmen, die Vewaltung eigenen Vermögens. Die Gesellschaft ist berechtigt, sämtliche Geschäfte zu tätigen, die geeignet sind, den Gegenstand des Unternehmens mittelbar oder unmittelbar zu fördern. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten, sich an deren Unternehmen im In- und Ausland gleicher oder ähnlicher Art beteiligen, deren Geschäftsführung übernehmen, sowie solche Unternehmungen erwerben oder gründen.