Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten, Verwalten und Veräußern von Unternehmensbeteiligungen, Immobilien, Wertpapieren aller Art (insbesondere Aktien, Anleihen und vergleichbaren Finanzinstrumenten), sowie die Gewährung von Darlehen aus Gesellschaftsmitteln. Die Gesellschaft übt keine erlaubnispflichtigen Tätigkeiten im Sinne des Kreditwesengesetzes oder anderer aufsichtsrechtlicher Vorschriften aus.