Die Anmietung, der Erwerb, die Vermietung, der Betrieb und die Vermarktung von möblierten Unterkünften, Apartments, Ferienwohnungen, Serviced Apartments, Monteurunterkünften, Boardinghouses und Hotels sowie die Erbringung sämtlicher hiermit zusammenhängender Dienstleistungen. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten, es sei denn, es liegt eine gesonderte Erlaubnis hierfür vor.