Die Erbringung von Architektenleistungen insbesondere im Sinne von § 1 Abs. 1 des Architekten- und Baukammergesetzes Berlin und die damit verbundenen Tätigkeiten. Die Gesellschaft kann gleichartige oder ähnliche Unternehmen im In- und Ausland erwerben, sich an solchen beteiligen, auch an einer GmbH & Co. KG, Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten, sowie sämtliche Geschäfte betreiben, die geeignet sind, den Zweck und die Unternehmung der Gesellschaft zu fördern ?