Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Die Gesellschaft kann gegenüber verbundenen Unternehmen Management-, Verwaltungs- und Beratungsleistungen erbringen, soweit hiertür keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist.