der Betrieb von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) unter ärztlicher Leitung zur Erbringung vertragsärztlicher Leistungen gemäß § 95 SGB V und zur Erbringung privatärztlicher Leistungen sowie nichtärztlicher Leistungen und aller hiermit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Bei der Gesellschaft handelt es sich somit um eine Einrichtung der Wohlfahrtspflege im Sinne von § 66 der Abgabenordnung (AO).