Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege und der Wohlfahrtspflege sowie die selbstlose Unterstützung von Personen im Sinne des § 53 AO. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb eines oder mehrerer Medizinischer Versorgungszentren im Sinne des § 95 SGB V zur Behandlung und medizinischen Versorgung von hilfsbedürftigen Personen im Rahmen einer möglichst optimalen ambulanten Versorgung der Bevölkerung durch die Erbringung vertrags- und privatärztlicher Leistungen unter ärztlicher Leitung an jedem Standort. Die Errichtung von Nebenbetriebsstätten (Zweigpraxen, ausgelagerte Praxisräume) ist erlaubt.