MVZ (Medizinisches Versorgungszentrum) am Klinikum Passau GmbH
Unternehmensgegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung der Wohlfahrtspflege zur Behandlung von hilfsbedürftigen Personen sowie die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege und die Übernahme artverwandter wirtschaftlicher Aufgaben sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Der Zweck wird insbesondere durch den Betrieb von Medizinischen Versorgungszentren im Sinn des § 95 SGB V unter ärztlicher Leitung zur ambulanten fachübergreifenden vertragsärztlichen und privatärztlichen Versorgung verwirklicht. Die Gesellschaft darf im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages alle Geschäfte und sonstigen Maßnahmen vornehmen soweit dies dem Unternehmensgegenstand dient. Mit ihrer Tätigkeit gewährleistet die Gesellschaft im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge den Bedarf an ambulanten ärztlichen Leistungen nachhaltig und langfristig und unterstützt die Gesundheitsversorgung des Klinikums Passau. Die Satzungszwecke werden ferner verwirklicht durch planmäßiges Zusammenwirken mit anderen Körperschaften, die die Voraussetzungen des Abschnitts ?Steuerbegünstigte Zwecke? der Abgabeordnung erfüllen, sofern ein Zusammenwirken kommunalrechtlich zulässig ist. Die Gesellschaft geht hierzu Kooperationen mit Körperschaften in der Trägerschaft der Stadt Passau wie dem Klinikum Passau (Eigenbetrieb der Stadt Passau) ein. Gegenstand einer Kooperation sind die Erbringung von Dienst- und Serviceleistungen jeglicher Art (insbesondere Lohn- und Gehaltsabrechnung, Buchhaltung, Controlling, Einkauf, Abrechnung, EDV, Aus- bzw. Weiterbildung, medizinische Dienstleistungen, Reinigung, Technik, Speisenzubereitung, Bewachung), Warenlieferungen sowie Nutzungsüberlassungen. Durch diese Leistungen unterstützt die Gesellschaft einerseits den Kooperationspartner bei der Erfüllung dessen steuerbegünstigten Zwecken und verfolgt andererseits ihre eigenen steuerbegünstigten Zwecke unmittelbar selbst. Ferner verwirklicht die Gesellschaft ihre steuerbegünstigten Zwecke unter Einbeziehung von Kooperationsleistungen, die sie von den vorgenannten steuerbegünstigten Körperschaften erhält. Die Gesellschaft hat ihre Geschäfte unter Beachtung betriebswirtschaftlicher Grundsätze, des Grundsatzes der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit gemäß Art. 95 und der Art. 87, 92, 96 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO) in der jeweils gültigen Fassung bzw. entsprechender Nachfolgevorschriften so zu führen, dass der öffentliche Zweck erfüllt wird.