Der Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums i.S.d. § 95 Abs. 1 SGB V und die Erbringung ärztlicher Leistungen, insbesondere auf den Gebieten der Laboratoriumsmedizin und der Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie, sowie damit verbundener Leistungen.