Der Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums im Sinne des § 95 SGB V. Zweck des Betriebes des Medizinischen Versorgungszentrums ist die ambulante Heilbehandlung im Rahmen der vertragsärztlichen und privatärztlichen sowie aller weiteren Tätigkeiten, die medizinischen Versorgungszentren gesetzlich ermöglicht werden.