Gründung und der Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums im Sinne des § 95 SGB V zur Erbringung aller hiernach zulässigen ärztlichen und nicht ärztlichen und hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten auf dem Gebiet der ambulanten privatärztlichen und vertragsärztlichen Versorgung im gesetzlich zulässigen Umfang nach Zulassung durch die Zulassungsgremien bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung, sowie insbesondere im gesetzlich zulässigen Umfang die Bildung von Kooperationen mit ambulanten und stationären Leistungserbringern im Bereich des Gesundheitswesens, die Teilnahme an Versorgungskonzepten zur Vorsorge und Rehabilitation einschließlich des Angebots und der Durchführung neuer ärztlicher Versorgungsformen, wie der integrierten Versorgung und die Teilnahme und Durchführung von Selektivverträgen