Die Gründung und der Betrieb Medizinischer Versorgungszentren im Sinne des § 95 SGB V zur Erbringung aller hiernach zulässigen ärztlichen und nichtärztilchen Leistungen im Rahmen der vertragsärztlichen und privatärztlichen Versorgung und aller hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.