Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von ambulanten Einrichtungen im Gesundheitswesen, insbesondere der Betrieb eines oder mehrerer medizinischer Versorgungszentren im Sinne des § 95 Abs. 1 SGB V zur Erbringung von vertrags- und privatärztlichen Leistungen. Für die Errichtung und den Betrieb eines medizinischen Versorgungszentrums sind die vertragsarztrechtlichen Vorgaben zu beachten.