der Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) gemäß § 95 Sozialgesetzbuch Teil V (SGB V), insbesondere im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung einschließlich der Versorgung auf der Grundlage von sozialrechtlichen Versorgungs-, Selektiv- und Integrationsverträgen, Strukturierten Behandlungsprogrammen (DMP) etc. und im Rahmen der privatärztlichen Versorgung sowie zur Wahrnehmung sonstiger ärztlicher Tätigkeiten (Gutachtertätigkeit etc.).