Die fachgebietsübergreifende ärztliche Tätigkeit insbesondere der Betrieb eines oder mehrerer medizinischer Versorgungszentren im Sinne des § 95 SGB V. Dabei ist das Unternehmen darauf ausgerichtet, weitere Fachgebiete aufzunehmen, die ärztliche Tätigkeit durch Vertragsärzte und angestellte Ärzte zu erbringen und dafür erforderliche Sach- und Personalmittel vorzuhalten.