Gewährung von einmaliger oder laufender, freiwilliger Unterstützung an Belegschaftsmitglieder und ehemalige Belegschaftsmitglieder von Löwenbräu oder deren Angehörige im Alter, bei Invalidität und in Fällen der Not nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages, falls sie keinen Rechtsanspruch auf Versorgungsleistungen aus dem betrieblichen Versorgungswerk der Löwenbräu haben.